Teilnahmebedingungen für das HORAiZON Partnerprogramm
Stand: 10. August 2026
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der HORAiZON GmbH („HORAiZON“) sowie die Voraussetzungen für die Vermittlung von Neukunden und die hierfür gewährte Provision.
Mit der Anmeldung zum Partnerprogramm und der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt sich der Partner mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden.
1. Teilnahme am Partnerprogramm
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
HORAiZON kann Anmeldungen zum Partnerprogramm nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und insbesondere seine für Auszahlung und steuerliche Abrechnung erforderlichen Daten aktuell zu halten.
2. Zweck des Partnerprogramms
Partner können HORAiZON potentiellen Neukunden empfehlen und hierfür einen individuellen Partnerlink, Partnercode oder andere von HORAiZON bereitgestellte Zuordnungsmöglichkeiten verwenden.
Kommt aufgrund einer qualifizierten Empfehlung ein zahlungspflichtiges Vertragsverhältnis zwischen einem Neukunden und HORAiZON zustande, erhält der Partner nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen eine Provision.
3. Qualifizierte Empfehlung
Eine Empfehlung gilt als qualifiziert, wenn
- der geworbene Kunde zum Zeitpunkt der Empfehlung noch kein zahlender Kunde von HORAiZON ist,
- der Kunde innerhalb des geltenden Attributionszeitraums eindeutig dem Partner zugeordnet werden kann,
- der Kunde einen kostenpflichtigen Vertrag über eine provisionsfähige HORAiZON-Leistung abschließt und
- HORAiZON die entsprechende Zahlung des Kunden tatsächlich erhalten hat.
Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere für bestehende Kunden, Selbstempfehlungen, künstlich erzeugte Registrierungen oder sonstige missbräuchliche Vermittlungen.
HORAiZON kann eine Empfehlung außerdem von der Provisionierung ausschließen, wenn nachweislich bereits vor der Empfehlung konkrete individuelle Vertragsverhandlungen mit diesem Kunden geführt wurden.
4. Attribution und Cookie-Fenster
Die Zuordnung einer Empfehlung erfolgt grundsätzlich über den individuellen Partnerlink bzw. die durch das Partnerprogramm eingesetzte Tracking-Technologie.
Das Attributionsfenster beträgt 30 Tage ab dem letzten gültigen Klick auf einen Partnerlink.
Ruft ein potentieller Kunde innerhalb dieses Zeitraums Partnerlinks verschiedener Partner auf, wird grundsätzlich der zuletzt technisch erfasste gültige Partnerlink berücksichtigt („Last Click“).
Nach Ablauf der 30 Tage endet die Attribution, sofern der Kunde bis dahin noch keinem Partner dauerhaft zugeordnet wurde.
Nach erfolgreichem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags wird der Kunde dem betreffenden Partner dauerhaft im Sinne von Ziffer 5 zugeordnet.
Die Attribution setzt voraus, dass die Zuordnung technisch und datenschutzrechtlich zulässig erfasst werden konnte. Werden notwendige Tracking-Technologien vom Nutzer blockiert oder erforderliche Einwilligungen nicht erteilt, kann eine automatische Zuordnung unter Umständen nicht erfolgen.
Manipulationen des Trackings, insbesondere Cookie Stuffing, versteckte Weiterleitungen, automatische Klicks, iFrames, künstlich erzeugte Klicks oder vergleichbare Verfahren, sind untersagt.
5. Höhe und Dauer der Provision
Der Partner erhält für jeden ihm qualifiziert zugeordneten Kunden eine Provision in Höhe von
10 % des provisionsfähigen Netto-Umsatzes.
Die Provision wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der zahlungspflichtigen Kundenbeziehung gewährt („Lifetime Provision“).
„Lifetime“ bezeichnet dabei die Dauer, für die der vermittelte Kunde entgeltpflichtige Leistungen von HORAiZON bezieht. Es bezieht sich nicht auf die Lebenszeit des Kunden oder des Partners.
Eine ordentliche Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm lässt den Provisionsanspruch für bereits vor der Beendigung ordnungsgemäß vermittelte Kunden grundsätzlich unberührt. Dies gilt nicht bei einer außerordentlichen Beendigung wegen Betrugs, Manipulation oder eines erheblichen Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen.
Beendet HORAiZON das Partnerprogramm für neue Vermittlungen insgesamt, bleiben bereits bis zum Zeitpunkt der Beendigung wirksam zugeordnete Kunden weiterhin provisionsfähig.
Kündigt ein vermittelter Kunde seine kostenpflichtige Nutzung, endet der Provisionsanspruch mit dem Ende der zahlungspflichtigen Kundenbeziehung.
Reaktiviert derselbe Kunde später sein Kundenkonto und kann er weiterhin eindeutig dem ursprünglich vermittelnden Partner zugeordnet werden, lebt der Provisionsanspruch wieder auf, sofern der Kunde zwischenzeitlich nicht wirksam einem anderen Partner zugeordnet wurde.
6. Provisionsfähiger Netto-Umsatz
Als provisionsfähiger Netto-Umsatz gilt der von HORAiZON tatsächlich vereinnahmte Betrag für provisionsfähige Leistungen ohne Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern.
Bei der Berechnung werden insbesondere berücksichtigt:
- tatsächlich gewährte Rabatte und Gutscheine,
- Gutschriften,
- Rückerstattungen,
- Chargebacks und zurückgebuchte Zahlungen sowie
- sonstige nachträgliche Minderungen des vom Kunden geschuldeten Entgelts.
Zahlungsabwicklungsgebühren, beispielsweise Gebühren eines Zahlungsdienstleisters, mindern den provisionsfähigen Netto-Umsatz grundsätzlich nicht.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind wiederkehrende Softwaregebühren, Tarif-Upgrades und unmittelbar zu HORAiZON gehörende kostenpflichtige Add-ons provisionsfähig.
Nicht provisionsfähig sind insbesondere Umsatzsteuer und sonstige Steuern, kostenlos erbrachte Leistungen sowie individuell vereinbarte Drittleistungen oder Fremdkosten, soweit diese nicht ausdrücklich als provisionsfähig gekennzeichnet sind.
7. Entstehung und Korrektur der Provision
Ein Provisionsanspruch entsteht erst, nachdem die betreffende Kundenzahlung erfolgreich bei HORAiZON eingegangen ist.
Wird eine bereits provisionierte Kundenzahlung später vollständig oder teilweise zurückerstattet, zurückgebucht oder anderweitig storniert, wird die darauf entfallende Provision entsprechend korrigiert.
Bereits ausgezahlte Provisionen können mit zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet werden.
Bei begründetem Verdacht auf Betrug, Missbrauch, Chargebacks oder eine sonstige Verletzung dieser Teilnahmebedingungen darf HORAiZON die betreffende Provision bis zur Klärung vorübergehend zurückhalten.
8. Auszahlung
Provisionen werden monatlich ohne Mindest-Auszahlungsbetrag abgerechnet.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungsmonats über den vom Partner hinterlegten Auszahlungsweg.
Für Partner mit einer Bankverbindung im Euroraum erfolgt die Auszahlung grundsätzlich per Banküberweisung auf das vom Partner angegebene Konto.
Ist eine Auszahlung auf diesem Weg nicht möglich, kann zwischen dem Partner und HORAiZON individuell ein alternativer Auszahlungsweg vereinbart werden. Sämtliche durch den alternativen Auszahlungsweg entstehenden zusätzlichen Gebühren und Kosten trägt der Partner. HORAiZON ist berechtigt, diese Gebühren und Kosten unmittelbar von der auszuzahlenden Provision abzuziehen.
Der Partner ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Zahlungs- und Steuerdaten verantwortlich.
Die Provision versteht sich als Netto-Vergütung. Soweit der Partner auf seine Leistung Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Steuer erheben muss, wird diese nach Maßgabe der jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zusätzlich berücksichtigt.
HORAiZON kann die Abrechnung im Gutschriftverfahren durchführen, sofern dies mit dem Partner vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Partner stellt HORAiZON hierfür die erforderlichen steuerlichen Angaben zur Verfügung.
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, seine Provisionseinnahmen ordnungsgemäß zu versteuern sowie erforderliche gewerbe-, steuer- oder sozialversicherungs rechtliche Pflichten zu erfüllen.
9. Selbstempfehlungen und verbundene Unternehmen
Die Nutzung des Partnerprogramms zur Reduzierung der eigenen HORAiZON-Kosten ist nicht gestattet.
Insbesondere besteht kein Provisionsanspruch, wenn Partner und geworbener Kunde wirtschaftlich oder personell identisch sind oder die Empfehlung überwiegend dem Zweck dient, für eigene Käufe eine Provision zu erhalten.
Hierzu können insbesondere identische oder offensichtlich zusammengehörende Unternehmen, Zahlungsdaten, Kontaktdaten oder Nutzerkonten berücksichtigt werden.
Vermittlungen an tatsächlich eigenständige Kunden eines Partners, beispielsweise Kunden einer Agentur oder Beratung, sind grundsätzlich zulässig.
10. Pflichten bei der Werbung
Der Partner gestaltet seine Werbung für HORAiZON eigenverantwortlich und auf eigene Kosten.
Werbung muss wahrheitsgemäß, sachlich korrekt und mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar sein.
Der Partner darf insbesondere
- keine falschen oder irreführenden Aussagen über HORAiZON, dessen Produkte, Funktionen, Preise oder Leistungen treffen,
- keine nicht von HORAiZON zugesicherten Ergebnisse oder Erfolge garantieren,
- nicht den Eindruck erwecken, Mitarbeiter, Handelsvertreter oder offizieller Vertreter von HORAiZON zu sein,
- HORAiZON oder dessen Mitarbeiter, Kunden oder Wettbewerber nicht rechtswidrig herabsetzen oder verunglimpfen und
- keine Werbung in einem Umfeld platzieren, das rechtswidrige Inhalte fördert oder Rechte Dritter verletzt.
Preis-, Produkt- und Leistungsangaben müssen dem jeweils aktuellen Angebot von HORAiZON entsprechen.
11. Kennzeichnung von Affiliate-Werbung
Der Partner ist verpflichtet, den kommerziellen Charakter seiner Werbung und seine wirtschaftliche Beziehung zu HORAiZON entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften transparent offenzulegen.
Soweit eine Kennzeichnung erforderlich ist, muss diese für den angesprochenen Nutzer klar und unmittelbar erkennbar sein, beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung als „Werbung“ oder „Anzeige“.
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die für das von ihm verwendete Medium geltenden Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten einzuhalten.
12. Unzulässige Werbemethoden
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von HORAiZON sind insbesondere folgende Methoden unzulässig:
- Spam oder unzulässige Massenwerbung,
- unerlaubte E-Mail-, SMS-, Messenger- oder Telefonwerbung,
- gekaufter oder künstlich erzeugter Traffic,
- Click-Exchange-, Paid-to-Click- oder vergleichbare Systeme,
- Pop-ups oder automatische Weiterleitungen, die ohne bewusste Handlung des Nutzers einen Partnerlink auslösen,
- Cookie Stuffing oder andere Manipulationen der Attribution,
- Malware, Adware, Spyware oder Browsermanipulationen,
- irreführende Gutscheine oder nicht von HORAiZON autorisierte Rabattaktionen sowie
- sonstige Methoden, die gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen der jeweils verwendeten Plattform verstoßen.
13. Suchmaschinenwerbung und Brand Bidding
Der Partner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HORAiZON keine bezahlte Suchmaschinenwerbung auf
- „HORAiZON“,
- Marken oder Produktnamen von HORAiZON,
- offensichtliche Schreibvarianten oder Tippfehler dieser Begriffe oder
- Kombinationen dieser Begriffe mit Wörtern wie „Gutschein“, „Rabatt“, „Code“ oder vergleichbaren Begriffen
schalten.
Der Partner darf die Marken oder Produktnamen von HORAiZON außerdem nicht ohne Zustimmung in Domains, Subdomains oder Social-Media-Nutzernamen verwenden, wenn dadurch der Eindruck eines offiziellen Angebots von HORAiZON entstehen kann.
14. Gutscheine und Rabatte
Partner dürfen ausschließlich Gutscheine, Aktionscodes und Rabatte bewerben, die ihnen von HORAiZON ausdrücklich zur Nutzung im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt wurden.
Nicht mehr gültige Angebote sind zeitnah zu entfernen oder eindeutig als abgelaufen zu kennzeichnen.
Der Partner darf keine vermeintlichen Gutscheine, Rabatte oder Sonderkonditionen erfinden oder veröffentlichen, um Nutzer zum Klick auf einen Partnerlink zu bewegen.
15. Nutzung von Marken und Werbematerialien
Für die Dauer der Teilnahme erhält der Partner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, die von HORAiZON für das Partnerprogramm freigegebenen Marken, Logos, Links und Werbematerialien ausschließlich zur Bewerbung von HORAiZON im Rahmen des Partnerprogramms zu verwenden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, Veränderung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung von HORAiZON.
Sämtliche Rechte an Marken, Logos, Software, Texten, Grafiken und sonstigen Inhalten verbleiben bei HORAiZON bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
16. Datenschutz
Der Partner ist für die Einhaltung der für seine eigenen Marketingmaßnahmen geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Personenbezogene Daten potentieller Kunden dürfen nur erhoben, verarbeitet oder an HORAiZON übermittelt werden, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Der Partner darf insbesondere keine personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Berechtigung in HORAiZON-Systeme eintragen oder anderweitig an HORAiZON übermitteln.
Die Verarbeitung der Daten des Partners durch HORAiZON richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung von HORAiZON.
17. Betrug und Missbrauch
HORAiZON kann Empfehlungen und Provisionen überprüfen, wenn Anhaltspunkte für Betrug oder Manipulation bestehen.
Als Missbrauch gelten insbesondere:
- künstlich erzeugte Kundenkonten,
- Self-Referrals,
- gefälschte Identitäten,
- manipulierte Tracking-Daten,
- automatisierte Registrierungen,
- künstlich erzeugter Traffic,
- abgesprochene Käufe mit dem primären Zweck der Provisionsgenerierung sowie
- sonstige Umgehungen dieser Teilnahmebedingungen.
Bei nachgewiesenem vorsätzlichem Missbrauch können die betreffenden Provisionen vollständig aberkannt und die Teilnahme am Partnerprogramm außerordentlich beendet werden.
18. Stellung des Partners
Die Teilnahme am Partnerprogramm begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft, Handelsvertretung oder sonstige Vertretungsmacht.
Der Partner handelt selbstständig und auf eigene Rechnung.
Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von HORAiZON Verträge abzuschließen, Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
19. Kündigung
Der Partner kann seine Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit kündigen.
HORAiZON kann die Teilnahme mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für HORAiZON liegt insbesondere bei Betrug, Manipulation des Trackings, vorsätzlichen Rechtsverstößen oder erheblichen bzw. wiederholten Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen vor.
Bei einer ordentlichen Kündigung bleiben die bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß vermittelten Kunden entsprechend Ziffer 5 provisionsfähig.
Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aufgrund eines vorsätzlichen oder schwerwiegenden Verstoßes des Partners können Provisionsansprüche entfallen, soweit sie auf dem jeweiligen Verstoß oder der hierdurch erfolgten Vermittlung beruhen.
Bereits rechtmäßig entstandene und vom Verstoß unabhängige Ansprüche bleiben unberührt.
20. Änderungen des Partnerprogramms
HORAiZON kann diese Teilnahmebedingungen sowie das Partnerprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Über wesentliche Änderungen werden Partner mit angemessenem Vorlauf informiert.
Änderungen des Provisionssatzes gelten grundsätzlich nur für Kunden, die nach Inkrafttreten der Änderung neu vermittelt werden. Für bereits zuvor wirksam zugeordnete Kunden bleibt der zum Zeitpunkt ihrer Vermittlung geltende Provisionssatz bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
21. Verfügbarkeit des Trackings
HORAiZON bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb des Partnerprogramms und des zugehörigen Trackings.
Eine ununterbrochene technische Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Kann ein Kunde aufgrund technischer Einschränkungen, blockierter Tracking-Technologien oder fehlender notwendiger Einwilligungen nicht automatisch einem Partner zugeordnet werden, besteht ohne anderweitigen eindeutigen Nachweis der Vermittlung grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Attribution.
Offensichtliche technische Fehler kann HORAiZON nachträglich korrigieren.
22. Haftung
HORAiZON haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm der Sitz von HORAiZON Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
24. Kontakt
Fragen zum Partnerprogramm können gerichtet werden an:
HORAiZON GmbHAm Brückentor 37
40764 Langenfeld
Deutschland
E-Mail: info@horaizon.io
Website: horaizon.one
Vollständige Angaben zu Registereintrag, Geschäftsführung und Umsatzsteuer-ID findest du im Impressum.
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